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BEHANDLUNG OHNE PFLEGEGRAD
Die Behandlungspflege gehört nicht zu den Leistungen, die im Rahmen der Pflegegrade des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) bewilligt werden. Sie wird vielmehr durch Ihren Hausarzt in bestimmten Fällen verschrieben und ist damit eine Leistung der Krankenkassen nach SGB V. Das heißt, eine Behandlungspflege kann auch dann in Frage kommen, wenn keine Pflege-Situation eingetreten ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Patient mit einem insulinpflichtigen Diabetes zeitweilig oder dauerhaft nicht in der Lage ist, sich seine Insulin-Injektionen selber zu spritzen.
Ärztlich angeordnet bei Demenz
Aber auch für Pflege-Patienten kann eine Behandlungspflege notwendig sein. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn bei demenziellen Erkrankungen die verordnete Einnahme von Medikamenten eigenständig nicht mehr eingehalten werden kann. Auch hier verschreibt der Arzt die Behandlungspflege, deren Kosten jedoch keinen Einfluss auf das Budget der jeweiligen Pflegestufe hat.
Behandlung zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
Es gibt also sehr viele Fälle, in denen eine Behandlungspflege von Ihrem Arzt verschrieben werden kann. Ziel ist dabei immer, einen zu vermeiden indem regelmäßig wiederkehrende Behandlungsaufgaben soweit möglich zu Hause durchgeführt werden. Unsere Kernaufgaben umfassen im Wesentlichen vier Bereiche.
Behandlungspflege aus vier Gründen:
- Medikamentengabe: Hier gewährleisten wir, dass der Patient seine Medikamente exakt nach Verordnung einnimmt.
- Blutzucker messen und Insulingabe: Wenn dieses aus Krankheitsgründen nicht mehr selber regelmäßig durchgeführt werden kann, übernehmen wir auch hier die Leistung.
- Kompressionstherapie: Da das Anlegen und Abnehmen von Kompressionsstrümpfen oder Kompressionswickeln mit einem erheblichen Kraftaufwand und Geschick verbunden ist, ist hier oft fremde Hilfe notwendig.
- Wundversorgung, die wir selbstverständlich nach modernen Maßstäben und neusten medizinischen Erkenntnissen durchführen.
Pflegeversicherung & Finanzierung
PFLEGEVERSICHERUNG & FINANZIERUNG
Im Zusammenhang mit jeder Pflegeleistung stellt sich natürlich die Frage nach der Kostenträgerschaft. In einem ausführlichen und intensiven Beratungsgespräch nehmen wir nicht nur Ihren konkreten Pflegebedarf - sei es für Sie selber oder einen Ihrer Angehörigen - auf. Wir erläutern Ihnen auch ausgehend von der konkreten, persönlichen Situation, welche Finanzierungsmöglichkeiten für welche Leistungen in Frage kommen.
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Pflegebüro Schmidt
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Termine nach Absprache
Inhaber | Pflegedienstleitung