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PRIVATE FINANZIERUNG
Falls Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, gelten für Sie bezüglich der Pflegegrade sowie der Leistungserstattung in der ambulanten Pflege die gleichen Vorgaben, wie bei den gesetzlichen Versicherungen. Ebenso die Leistungen, die vom Arzt verschrieben, beziehungsweise als Krankenkassenleistungen abgerechnet werden, sind im Rahmen der ambulanten Pflege vergleichbar mit denen der Gesetzlichen. Auch hier gilt: Was weder von den Pflegegraden noch von den Kassenleistungen abgedeckt wird, muss privat geleistet werden.
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