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KASSENLEISTUNGEN – DAS STECKT DAHINTER
Die sogenannten Kassenleistungen beziehen sich auf die Kosten, die von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden. Grundsätzlich wird hier über die Pflegeversicherung eine Erstattung nach Pflegegraden wie sie im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt sind, vorgenommen. Bei verschiedenen Leistungen jedoch kann auch eine Finanzierung als normale Krankenkassenleistung nach SGB V vorgesehen sein. Kosten, die weder die Pflegegrade noch von der Krankenkasse abgedeckt werden, müssen privat getragen werden. Bei der Aufstellung Ihres Pflegebedarfs werden wir im Detail auf alle Finanzierungsmöglichkeiten eingehen und natürlich auch Leistungen hinterfragen, die von ihrer Zuzahlung abhängig sind.
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